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   VG Potsdam, 26.10.2011 - 10 K 1269/07   

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https://dejure.org/2011,24127
VG Potsdam, 26.10.2011 - 10 K 1269/07 (https://dejure.org/2011,24127)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26.10.2011 - 10 K 1269/07 (https://dejure.org/2011,24127)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 10 K 1269/07 (https://dejure.org/2011,24127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Straßenverkehrsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages gegenüber der Zulassungsbehörde bei Anzeige eines neuen Versicherungsverhältnisses durch einen neuen Versicherer; Berechtigung der Zulassungsbehörde zur Kfz-Stilllegung wegen fehlenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2006 - 12 LA 204/05

    Kostenanspruch der Straßenverkehrsbehörde für eine Aufforderung zur Vorlage einer

    Auszug aus VG Potsdam, 26.10.2011 - 10 K 1269/07
    Deshalb darf sie nach einer Anzeige über das Erlöschen des neuen Versicherungsverhältnisses gegen den Halter des Fahrzeugs Maßnahmen wegen fehlenden Versicherungsschutzes ergreifen, ohne überprüfen zu müssen, ob das ursprüngliche Versicherungsverhältnis tatsächlich fortbesteht (Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 12 LA 204/05).

    auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 12 LA 204/05 -, abrufbar in der amtlichen Rechtsprechungsdatenbank unter http://www.dbovg.niedersachsen.de/Index.asp.

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VG Potsdam, 26.10.2011 - 10 K 1269/07
    Der Halter hat sich fehlerhafte Erklärungen seiner Versicherung vielmehr zurechnen zu lassen und kann ggf. Regress gegen sie nehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, NZV 1993 S. 245).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15

    Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung;

    Dass für die Zulassungsbehörde die letzte ihr vorgelegte Versicherungsbestätigung den maßgeblichen Nachweis dafür erbringt, ob und bei welchem Unternehmen die erforderliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, deckt sich schließlich auch mit der vom Vertreter des Bundesinteresses übermittelten Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und damit mit dem Regelungsverständnis des Verordnungsgebers selbst (ebenso VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 23 ff.; VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 26. Oktober 2011 - 10 K 1269/07 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 13.11.2014 - 3 A 302/13

    Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeugs; Nachprüfungspflicht der

    Die für den Regelfall geltenden Vorschriften rechtfertigen nicht die Annahme, dass es nach dem Willen des Verordnungsgebers - ohne Aufklärungspflicht in Zweifelfällen - stets die letzte der Behörde zugegangene Versicherungsbestätigung sein soll, an die sich zulassungsrechtliche Folgen knüpfen (so aber BayVGH, Beschl. v. 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.199 -, juris Rn. 23 ff.; vgl. zur grundsätzlichen Verneinung einer Nachprüfungspflicht bei Eingang von Versicherungsbestätigungen auch VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 26. Oktober 2011 - 10 K 1269/07 -, juris Rn. 14, und VG Koblenz, Urt. v. 26. Juni 2006 - 4 K 591/06.KO -, juris Rn. 19; wohl auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 27. Juni 2006 - 12 LA 204/05 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de).
  • VG Minden, 12.09.2014 - 2 K 3568/13

    Stilllegung eines Kraftfahrzeugs aufgreund fehlenden Versicherungsschutzes

    vgl. VG Minden, Gerichtsbescheid vom 6. Februar 2013 - 3 K 2477/12 -, m. w. N.; VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 26. Oktober 2011 - 10 K 1269/07 -, m. w. N., juris.
  • VG Bayreuth, 08.10.2020 - B 1 K 20.36

    Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Zulassungsbehörde nach Erlöschensmitteilung des

    Die Zulassungsbehörde muss keine Nachprüfungen anstellen, ob die Versicherung, die vor der nun angezeigten beendeten Versicherung bestand, noch besteht (vgl. auch VG Potsdam, G.v. 26.10.2011 - 10 K 1269/07 - BeckRS 2011, 56876).
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